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WilmerHale erzielt erneuten Erfolg in dem Goldhasen-Streit


Der 1. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass das Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 08.11.2007, Az. 6 U 10/03, aufgehoben wird und zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen wird. Die Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG aus der Schweiz hatte das Unternehmen Hans Riegelein und Sohn GmbH & Co. KG verklagt. Das Unternehmen hatte einen Schokoladen Osterhasen auf den Markt gebracht, der dem bekannten Goldhasen von Lindt täuschend ähnlich sah. Weder das LG Frankfurt noch das OLG Frankfurt wollten sich dieser Ansicht anschließen und wiesen die Klage ab. Der BGH musste sich bereits zum zweiten Mal mit diesem Fall befassen und vertrat die Auffassung, dass die Beurteilung des OLG nicht zutreffend sei.
Prozessvertreter Lindt: WilmerHale mit Reinhart Lange, Gesine Hild, BGH-Anwältin war Frau Dr. Brunhilde Ackermann.
(Infos: WilmerHale hier …)

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