Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des BGH hat am 21.06.2010 die Nichtzulassungsbeschwerde der Revision von Aktionären gegen ein Urteil des OLG Stuttgart zurückgewiesen. Die klagenden Aktionäre hatten sich gegen die im Mai 2008 auf der Hauptversammlung der HUGO BOSS AG gefassten Beschlüsse über die Verwendung des Bilanzgewinns, über die Entlastung des Aufsichtsrats sowie gegen den festgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2007 gewendet. Damit ist das Urteil des OLG rechtskräftig. Beide Vorinstanzen hatten die Klagen abgewiesen.
Prozessvertreter HUGO BOSS AG: Hengeler Mueller mit Dr. Markus Meier, Dr. Joachim Rosengarten, Dr. Maya Baußmann (alle Frankfurt) sowie vor dem BGH Prof. Dr. Achim Krämer.
(Infos: Hengeler Mueller hier …)
Hengeler Mueller berät HUGO BOSS bei erfolgreicher Abwehr von Anfechtungsklagen
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