Das LG Bonn hat in einem Verfahren mit Urteil vom 04.06.2010 zwei Anlageberater zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatte ein Anleger, der im Jahr 2006 Geschäftsbeteiligungen an der Delta Korona S.L. gezeichnet hatte. Die Anlageberater hatten hierzu nach Darstellung des Klägers mit der Sicherheit der Kapitalanlage bei gleichzeitig hoher Rendite geworben.
Prozessvertreter: CLLB mit Christian Luber.
(Infos: CLLB hier …)
CLLB vertritt in Sachen Delta Korona
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