In einem Verfahren vor dem LG Aschaffenburg warf die Klägerin der Commerzbank vor, vor Erwerb der Zertifikate nicht über die Risiken und Mechanismen aufgeklärt zu haben. Das LG kam nach einer Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, dass die Bank tatsächlich ihre Pflichten zur anlegergerechten Beratung verletzt hat. Nach Auffassung des LG Aschaffenburg wäre die Bank zumindest verpflichtet gewesen, die Klägerin auf das bestehende Totalverlustrisiko hinzuweisen, selbst wenn es zum Zeitpunkt des Erwerbes nur theoretischer Natur gewesen sein sollte.
Prozessvertreter Kläger: CLLB mit Steffen Liebl
(Infos: CLLB hier …)
CLLB: Commerzbank zum Schadensersatz wegen Lehman-Papieren verurteilt.
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