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BEITEN BURKHARDT berät SoFFin bei der Übernahme von Garantien für Inhaberschuldverschreibungen der Düsselhyp


Der staatliche Bankenrettungsfonds SoFFin hat Garantien für von der Düsseldorfer Hypothekenbank AG auszugebende Inhaberschuldverschreibungen über insgesamt EUR 2,4 Mrd. übernommen. Die Düsselhyp hatte im Frühjahr beim SoFFin einen Antrag auf Übernahme von Garantien für auszugebende Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von EUR 2,4 Mrd. gestellt.
Hintergrund des Antrages ist der Verkauf der Düsselhyp an den Private Equity-Investor Lone Star. Die Aktien der angeschlagenen Düsselhyp werden derzeit mehrheitlich vom Bundesverband deutscher Banken e.V. gehalten. Der Bundesverband deutscher Banken e.V. hatte die Düsselhyp im Zuge der Finanzmarktkrise im April 2008, zur Vermeidung eines Entschädigungsfalles des Einlagensicherungsfonds, zu einem symbolischen Kaufpreis von EUR 1 übernommen, unterhält selbst jedoch keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Der verbleibende Minderheitsanteil der Düsselhyp gehört über die EIS Einlagensicherungs- und Treuhandgesellschaft mbH dem Prüfungsverband deutscher Banken e.V..
Berater SoFFin: BEITEN BURKHARDTmit Dr. Günther M. Bredow (Frankfurt),
Dr. Stephen Lampert, Katrin Lüdtke (Öffentliches Recht / Vergaberecht, alle München),
Dr. Rainer M. Bierwagen (EU-Recht, Brüssel), Finn-Michael Liebscher, Daniel Klofat,
Alexander J. Thum (Gesellschaftsrecht / Kapitalmarktrecht, alle Frankfurt), Dr. Marcus
Schwab (Bank- und Bankaufsichtsrecht, Frankfurt), Frank R. Primozic (Insolvenzrecht,
Frankfurt)
(Infos: Beiten Burkhardt hier …)

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