Die Fraktionen von CDU und FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag hatten eine Änderung des Sparkassengesetzes Schleswig-Holstein vorgeschlagen. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens gab BEITEN BURKHARDT schriftliche Stellungnahmen zu sparkassen- und europarechtlichen Themen an den Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages ab. Ziel des Gesetzentwurfes war es, die Schleswig-Holsteinischen Sparkassen für Beteiligungen von Sparkassen und Instituten mit vergleichbaren Trägen, also juristische Personen ohne private Eigentümer, aus anderen Bundesländern zu öffnen. Die Novelle zum Sparkassengesetz wurde am 18. Juni 2010 beschlossen. Die 15 Sparkassen in Schleswig-Holstein können somit künftig Stammkapital bilden und landesfremde Mitglieder der
Sparkassenfamilien mit bis zu 25,1% beteiligen. Dadurch wird insbesondere eine Beteiligung der Hamburger Sparkasse AG (Haspa) als Teil der HASPA-Finanzholding, einer Gesellschaft alten hamburgischen Rechts, ermöglicht.
Berater Landtag: Beiten Burkhardt mit Dr. Günther M. Bredow, Prof. Dr. Hans-Gert Vogel, beide Frankfurt
(Infos: Beiten Burkhardt hier …)
Beiten Burkhardt berät den Landtag Schleswig-Holstein bei der Reform des Sparkassengesetzes
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