Das Geschäftsmodell der CELAS steht nicht im Einklang mit dem geltenden Urheberrecht in Deutschland. Das hat das OLG München mit Urteil vom 29.04.2010 entschieden und damit das Ausgangsurteil des Landgerichts bestätigt. Wie bereits das LG hält das OLG eine isolierte Geltendmachung der der GEMA entzogenen Vervielfältigungsrechte durch die CELAS für urheberrechtswidrig. Auch nach Auffassung des Oberlandesgerichts, das die Revision zuließ, kann die CELAS Vervielfältigungsrechte an dem von ihr beanspruchten Repertoire also nicht von dem einheitlichen Online-Nutzungsrecht abspalten und isoliert geltend machen. Dieses Vervielfältigungsrecht liegt damit weiterhin bei der GEMA.
Prozessvertreter MyVideo.de: K&L Gates mit Dr. Martin von Albrecht, Dr. Jan Nicolaus Ullrich,
(Infos: K&L Gates hier …)
K&L Gates vertritt MyVideo.de auch in Berufung erfolgreich gegen CELAS
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