Das LG München I erließ eine einstweilige Verfügung für die zur dänischen Unternehmensgruppe Per Aarsleff A/S gehörende CP Test A/S. Die einstweilige Verfügung stützt sich auf die Verletzung des Patents EP 0 737 262 B2 durch das finnische Unternehmen Junttan Oy, das auf dem Freigelände der weltweit größten Messe für Baumaschinen „bauma“ eine patentverletzende Pfahlramme nebst Lasermesssystem anbot. Die CP Test A/S hatte zuvor ein entsprechendes System entwickelt und patentiert. Die einstweilige Verfügung konnte noch während der Messe auf dem Messestand der Junttan Oy zugestellt und vollstreckt werden. Bei dem verletzten Patent handelt es sich um ein
System für Pfahlrammen, die mit mächtigen Hammerschlägen Pfähle in den Untergrund treiben.
Ein Lasermesssystem ermittelt hierbei die Eindringtiefe der Pfähle pro Hammerschlag und
kann damit zugleich verlässliche Aussagen über die Untergrundeigenschaften treffen sowie aus den
gewonnenen Daten ein Bodenprofil erstellen.
Prozessbevollmächtigte CP Test A/S: Heuking Kühn Lüer Wojtek mit Dr. Anton Horn, Melanie Künzel, sowie Patentanwälte COHAUSZ & FLORACK mit Andreas Thielmann.
(Infos: Heuking Kühn hier …)
Heuking Kühn erwirkt einstweilige Verfügung auf der Messe „bauma 2010“ wegen Patentverletzung
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