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Heuking Kühn: Änderung der Vergaberechtsprechung


Kommunen müssen ihre Grundstücksverkäufe nicht mehr europaweit ausschreiben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die strenge Rechtsprechung des OLG Düsseldorf eingeschränkt. Damit dürfen Städte und Gemeinden wieder ohne Vergabeverfahren Investoren für Einkaufszentren, Ärztehäuser und Gewerbeflächen suchen. Dem EuGH ging eine generelle Vergabepflicht von Grundstücksverkäufen zu weit. Das Gericht hält das Vergaberecht nur für anwendbar, wenn der Investor sich einklagbar zu einer Bauleistung verpflichtet und die Leistung dem Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugute kommt. Bloße städtebauliche Interessen führen nicht zu einer Ausschreibungspflicht. Damit darf eine Kommune wieder ohne Ausschreibung Investoren für ihre Grundstücke suchen. Sie darf Rahmenbedingungen vereinbaren, z.B. zur Nutzungsart, zur spätesten Fertigstellung oder zur Fassade, solange diese Pflichten nicht einklagbar sind und ihr nicht wirtschaftlich zu gute kommen. Sie darf sich ein Rücktrittsrecht vorbehalten, falls der
Investor nicht oder nicht rechtzeitig baut.
(Infos: Heuking Kühn hier …)

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