Mit Urteil vom 08.02.2010 der BGH die Satzungsregelung der Biotest AG bestätigt, die den Leiter einer Hauptversammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht von Aktionären auf der Hauptversammlung zu beschränken.
Prozessvertreter Biotest AG: Ashurst mit Reinhard Eyring, Dr. Gerrit Clasen, David Sänger, alle Frankfurt, sowie als Rechtsanwalt beim BGH Prof. Dr. Achim Krämer
(Infos: Ashurst hier …)
Ashurst erfolgreich für Biotest AG vor dem BGH
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