Mit Urteil des LG Dresden vom 23.12.2010 wurde eine Klage der Gallinat-Bank AG auf Feststellung der Wirksamkeit des Darlehensvertrags abgewiesen. Der Widerklage der Fondsanlegerin auf Rückzahlung der an die Bank gezahlten Darlehensraten wurde wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung stattgegeben.
Prozessvertreter Anleger: CLLB mit Thomas Sittner, München
(Infos: CLLB hier …)
CLLB gegen Gallinat-Bank AG erfolgreich
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