Seitens des Insolvenzgerichts in den USA wurde nun bestimmt, dass alle Forderungen bis spätestens Montag, den 30.11.2009 angemeldet sein müssen. Anleger, die ihre Forderungen nicht rechtzeitig anmelden, müssen befürchten, dass ihre Forderungen im amerikanischen Insolvenzverfahren nicht berücksichtigt werden.
Berater Anleger: CLLB mit István Cocron
(Infos: CLLB hier …)
CLLB vertritt deutsche Anleger bei der Forderungsanmeldung General Motors
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