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Shearman & Sterling vertritt Daimler bei Musterverfahren nach dem KapMuG


Das OLG Stuttgart hat am 22.0.4.2009 in einem Musterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) festgestellt, dass die Daimler AG nicht auf Schadensersatz wegen einer angeblich unterlassenen unverzüglichen Veröffentlichung von Insiderinformationen haftet. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Prozessvertreter Daimler AG: Shearman & Sterling mit den Partnern Georg F. Thoma und Dr. Marco Sustmann sowie Associate Dr. Rüdiger Schmidt-Bendun (alle Gesellschaftsrecht, Düsseldorf)

(Infos: PM Shearman & Sterling hier …)

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