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Abmahnungen gegen Teilnehmer an peer-to-peer Netzwerken


Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller (Augsburg) versendet neue Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Teilnehmer von peer-to-peer Netzwerken im Namen der Erotikfilmindustrie. Mit zumeist 1 ½ wöchiger Frist werden die Adressaten aufgefordert eine Summe zwischen EUR 700 bis 800 zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Weitere Informationen:
Pressemitteilung Hein und Achilles hier …
Pressemitteilung Kanzlei Werner hier …

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