Das OLG Koblenz hat mit Beschluss vom 20. Januar 2009 (1 W 06/09) eine einstweilige Verfügung gegen eine Landeslotteriegesellschaft erlassen, in der die Lottogesellschaft verpflichtet wird, der Klägerin eine elektronische Schnittstelle zur Einspeisung von gewerblich vermittelten Internet-Lottotipps weiter zur Verfügung zu stellen.
Klägervertreter: Redeker Sellner Dahs & Widmaier mit Councel Dr. Tobias Masing, Berlin
Weitere Informationen:
Pressemitteilung Redeker hier
