Mit Beschluss vom 17.02.2009 (Az.: XI ZR 184/08) hat der BGH ein Urteil des OLG München bestätigt, in dem Anlegern des VIP 4 Medienfonds Schadenersatz gegen die Commerzbank zugesprochen wurde. Es ging dabei um die Frage, ob die Commerzbank auf Kick-Backs hinweisen muss.
Vertreter der Anleger: CLLB Rechtsanwaelte
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