Der Wasserversorger der Stadt Wetzlar verlangt von seinen Kunden zu hohe Wasserpreise. Das hat das OLG Frankfurt mit Beschluss vom 18.11.2008 entschieden. Es bestätigte damit eine Verfügung des hessischen Wirtschaftsministeriums, das dem Wasserversorger Enwag als Landeskartellbehörde Energie und Wasser am 09.05.2007.
Prozessbevollmächtigter: Fritze Paul Seelig mit Werner Dorß (Kartellrecht, Frankfurt)
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