Beim LG Frankfurt wurde am 16.10.2008 die erste Klage auf Schadenersatz im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Anlageberatung in Lehman-Zertifikaten eingereicht. Die Klage gegen die Frankfurter Sparkasse stützt sich u.a. auf Falschberatung und unzureichende Aufklärung über Rückvergütungen, sogenannte Kick-back-Zahlungen die das vermittelnde Bankhaus vom Emittenten des Zertifikats erhält.
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Pressemitteilung LEONHARDT SPÄNLE SCHRÖDER hier …
