In einem von Hahn Rechtsanwälte für einen Turmcenter-Geschädigten geführten Verfahren hat das LG Köln am 26.08.2008 – Az 37 O 757/07 – die beklagte Anlageberatungsgesellschaft zum Schadensersatz verurteilt. Danach ist die Beklagte verpflichtet, dem Anleger den Schaden in Höhe der Einlage zzgl. Agio abzüglich der Ausschüttungen zu erstatten.
Der betroffene Anleger hatte sich im Jahre 1999 auf Empfehlung der beklagten Beratungsgesellschaft an der mittlerweile insolventen CAM Grundstücksverwaltung GmbH & Co. Vermietungs KG, Frankfurt a.M. (Turmcenter), mit einer Beteiligungssumme von 52.500,00 DM inkl. Agio. beteiligt. Dabei war das Fondskonzept nach Auffassung von hrp von Beginn an betrügerisch ausgerichtet. Dies wurde insbesondere auch durch das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten bestätigt.
