In einer von CheapTickets.de beim Landgericht Frankfurt/M. erwirkten einstweiligen Verfügung wird es Ryanair untersagt, über die Website des Reiseportalanbieters gebuchte Flugscheine für ungültig zu erklären.
Hintergrund des Rechtsstreits ist die Weigerung von Ryanair, Ticketbuchungen über Drittanbieter anzuerkennen. Am 11. August hatte die Fluglinie erklärt, dass Tickets nur noch über die eigene Website erworben werden dürfen. Das Landgericht folgte im Ergebnis der Argumentation von CheapTicktets.de, dass die Ryanair-Drohung eine nachhaltig diskriminierende Wirkung gegenüber Portalen wie CheapTickets.de darstelle.
Die einstweilige Verfügung wurde ohne mündliche Verhandlung erlassen und ist erst nach Zustellung an Ryanair wirksam.
Berater CheapTickets: Hammonds LLP (München) mit Partner Dr. Philipp Süss (Partner) sowie Dr. Thomas Fischl, Sandra Waigand
